GoBD für Kassensysteme

Seit 2017 für alle Systeme in Deutschland verpflichtend einzusetzen.

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All-in-One Kassensystem POSSUM16 TSE Swissbit eingebaut

Was regelt die GoBD?

In der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) sind die Aufbewahrung von steuerrelevanten Daten geregelt. Diese müssen 10 Jahre lang digital archiviert und jederzeit vorlegbar sein. Sollten diese nicht gesetzeskonform vorliegen werden Sie als Unternehmer geschätzt.
Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite und bekommen alle notwendigen Informationen. Und sollte Ihnen etwas unklar sein sind wir jederzeit für Sie telefonisch oder per Mail erreichbar.
 
Bis zum 01.01.2020 benötigt jedes Kassensystem zusätzlich eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung. Lesen Sie mehr!

Die wichtigsten Punkte:

Was versteht man unter einer Kassensystem Einzelaufzeichnungspflicht?

Bei der Einzelaufzeichnungspflicht oder auch Einzeldatenerfassung (kurz: EDE genannt), geht es darum, dass jeder einzelne Artikel erfasst werden muss. Beim Wareneingang und beim Warenausgang. Dass heißt, dass keine Warengruppenbuchungen mehr durchgeführt werden dürfen.

Ein Artikel darf also nicht mehr nur mit der Warengruppe benannt werden sondern muss exakt zugeordnet werden können!

Geregelt ist die Einzelaufzeichnungspflicht in §146 AO in Satz 1. Aus dieser Vorschrift ergibt sich, dass die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen einzeln , vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnetvorzunehmen sind.

 

Um ein paar Beispiele zu nennen:

Bäckerei >> zulässige artikelgenaue Bezeichnung: Croissant, Mehrkornbrötchen, Roggenbrötchen etc.

Bäckerei >> unzulässige nicht artikelgenaue Bezeichnung: Backwaren, Kuchen, Torten etc.

 

Blumeneinzelhandel >> zulässige artikelgenaue Bezeichnung: Narzissen, Nelken, Rosen, Tulpen etc.

Blumeneinzelhandel >> unzulässige nicht artikelgenaue Bezeichnung: Blumen, Sträucher etc.

 

Friseure >> zulässige artikelgenaue Bezeichnung: Damen-, Herren-, Kinderhaarschnidt, Dauerwelle etc.

Friseure >> unzulässige nicht artikelgenaue Bezeichnung: Friseurleistung, Haarschnitt, Pflegeprodukte etc.

 

Gastronomie >> zulässige artikelgenaue Bezeichnung: 0,3l Cola, kleiner Vorspeisesalat etc.

Gastronomie >> unzulässige nicht artikelgenaue Bezeichnung: div. Getränke, Mittagsmenü, Hauptspeise etc.

 

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie in einem erstklassigen Fachbeitrag von Dipl.-Finanzwirt Tobias Teutemacher.

Benno Heimpel

Von: Benno Heimpel

Benno Heimpel ist ein erfahrener Experte in der Branche der Kassensysteme und im Bereich Payment. Als Mitglied der Geschäftsführung und aktives Engagement in renommierten Branchenverbänden wie dem DFKA und der CKV gilt er als gefragter Experte in seinem Fachgebiet.

Erfahre mehr über Benno Heimpel.

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